Unser Leistungsangebot WEG Verwaltung

Grundleistungen des Verwalters

Erläuterung:

Die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung setzt eine umfangreiche Tätigkeit des Verwalters voraus. Nachfolgend werden diese Leistungen, zu denen der Verwalter verpflichtet ist, beschrieben — transparent und fair.


Durchführung der Eigentümerversammlung
Kaufmännische Betreuung
Wirtschaftsplan /Jahresabrechnung
Instandhaltung und Instandsetzung
Unterstützung des Verwaltungsbeirats
Allgemeine Verwaltungstätigkeit:

Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erbringt der Ver­walter folgende Leistungen:

Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Be-schluss-Sammlung, Versammlungsniederschriften, gerichtl. Ent­scheidungen, Pläne, Schließscheine) sowie der Abrechnungsun­terlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Allgemeine Aktenführung

Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten

Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte) Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträ­gen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrech­nung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung

Abschluss und Kündigung der gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft abzu­schließenden Versicherungen

Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Ausspra­che von Abmahnungen gegenüber dem Störer bei Vorliegen schriftlicher und nicht anonymer Beschwerden sowie Unter­richtung der nächsten Eigentümerversammlung, wenn die Ab­mahnung ohne Erfolg blieb


Zusätzliche Leistungen WEG-Verwaltung

Erläuterung:

Neben den Grundleistungen erbringt der Verwalter im Auftrag der Eigentümergemeinschaft bei Bedarf Zusatzleistungen. Da nicht vo­rausgesehen werden kann, ob und in welchem Umfang diese Zusatz­leistungen erforderlich werden, fließen sie nicht in die Kalkulation der Grundvergütung ein. Die Zusatzleistungen werden nur berechnet, wenn sie auch tatsächlich erbracht werden, und — soweit möglich — dem Ei­gentümer weiter berechnet, der den Zusatzaufwand verursacht. Die Zu­satzleistungen und die Berechnung der Zusatzhonorare werden nach­folgend detailliert beschrieben — transparent und fair.

Hierzu gehören:

Wiederholungsversammlungen
Außerordentliche Eigentümerversammlungen
Erhebung und Abrechnung von Sonderumlagen
Führung von Lohnkonten
Regieaufwand für größere Instandsetzungs- und Moderni­sierungsmaßnahmen
Betreuung von Rechtsstreitigkeiten und von Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
Regulierung von Versicherungsschäden
Mietverwaltung (für die WEG)
Bescheinigungen über haushaltsnahe Dienstleistungen gern. § 35a EStG
Mahnungen
Klagepauschale
Eigentümerwechsel
Verwalterzustimmung