Die Sondereigentums- oder auch Mietverwaltung
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht selber bewohnen, sondern diese als Kapitalanleger vermietet haben, können Sie uns auch mir der (Miet-) Sondereigentumsverwaltung beuftragen.
Auch unabhängig von einer WEG-Verwaltung, kann eine Beauftragung für die Sondereigentumsverwaltung erfolgen, Sie müssen also nicht zwingend Eigentümer in eine von mir verwalteten WEG sein.
Je nach der Vertraglichen Ausgestaltung ist es möglich einzelne Leistungen zu beauftragen, als auch die Kompletten Leistungen, der Verwaltung Ihres Sondereigentums und der dazugehörigen Sondernutzungsrechte.