Die Sondereigentums- oder auch Mietverwaltung

Wenn Sie Ihre Wohnung nicht selber bewohnen, sondern diese als Kapitalanleger vermietet haben, können Sie uns auch mir der (Miet-) Sondereigentumsverwaltung beuftragen.

Auch unabhängig von einer WEG-Verwaltung, kann eine Beauftragung für die Sondereigentumsverwaltung erfolgen, Sie müssen also nicht zwingend Eigentümer in eine von mir verwalteten WEG sein.

Je nach der Vertraglichen Ausgestaltung ist es möglich einzelne Leistungen zu beauftragen, als auch die Kompletten Leistungen, der Verwaltung Ihres Sondereigentums und der dazugehörigen Sondernutzungsrechte.


Bezüglich Ihres Mietverhältnisses (Sondereigentumsverwaltung) kann dies z.B. bedeuten, dass für Sie als Teilleistung nur:

  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung

in Frage kommt
oder ob darüber hinaus z.B. noch die nachfolgenden Aufgaben zu der Sondereigentumsverwaltung mitübernommen werden sollen:

  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung
  • Mietinkasso und konsequentes Mahnwesen
  • Bearbeiten von Anliegen und Wünschen des Mieters
  • Bei Kündigung des Mietverhältnisses:
    • Abwicklung des Mietvertrages
    • Kautionsabrechnung
    • Kontrolle der evtl. vereinbarten Renovierungen
  • Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrages
  • Vermietung der Wohneinheiten zu marktgerechten bzw. preisrechtlich zulässigen Mieten
  • Bonitätscheck
  • Prüfung möglicher Mietpreiserhöhung